Gerade Treppen

Sehr steile geradläufige Treppen mit halbseitigen Trittstufen bezeichnet man als Raumspartreppe oder Sambatreppe. Sind in einem Gebäude die Treppenläufe zu den Geschossen ohne Richtungsänderung hintereinander angeordnet, so spricht man auch von einer Himmelstreppe. Der Hintergrund ist, das man bei der Anordnung eines Fensters am obersten Ende den Eindruck hat, „In den Himmel“ zu steigen. Bei Freitreppen mit ähnlichem Effekt spricht man auch von Himmelsleiter.

Als Scherentreppe bezeichnet man geradläufige Treppen, die über mehrere Geschosse ineinander verschränkt sind. Sie entsprechen in der Funktion einer doppelläufigen Wendeltreppe, also einer Doppelhelix, sind aber im Grundriss orthogonal.

Bei der Stahltreppe sind die tragenden Teile wie Treppenwangen oder Treppenholme aus Profilstahl oder aus Stahlrohr gefertigt. Die Stufen können entweder aus Gitterrosten oder aus Riffelblechen gefertigt sein, verbreitet ist jedoch der Einsatz von Natur- und Betonwerksteinstufen, Holzstufen, estrichverfüllte Wannenstufen aus Blech sowie der Einsatz von begehbarem Glas. Die Treppengeländer und Handläufe können ebenfalls aus Stahl gefertigt sein.

Häufig findet man Stahltreppen im Industrie- und Gewerbebau und Not- oder Feuertreppen. Aufgrund der statischen Qualitäten und flexiblen Gestaltungs-möglichkeiten werden Stahltreppen auch gern für repräsentative Treppen eingesetzt. Stahl ermöglicht sehr filigrane Konstruktionen, was auch im höherwertigen Wohnungsbau geschätzt wird.

Für den repräsentativen Bereich, in schwierigen Umweltverhältnissen und bei besonderen Anforderungen wird neben Stahl auch rostfreier Edelstahl eingesetzt.

Eine Wange ist das tragende schrägliegende Bauteil links und rechts der Treppenstufe. Als innere Wange, Freiwange oder Lichtwange wird die am Treppenauge liegende Wange bezeichnet. Die Wandwange liegt direkt an der Wand an oder ist mit einem Abstand von max. 6 cm von der Wandoberfläche abgerückt.
Eine Stufenwange hat keine über die gesamte Treppenlauflänge durchgehende schräge Ober- und Unterkante. Die Ober- und Unterkante der Stufenwange ist vielmehr in einem gleichmäßigen parallelen Abstand zu den Stufen und Setzstufen und hat somit ein stufenförmiges Aussehen.

Technische Richtlinien

Treppen erschließen Gebäude, Treppen verbinden die Ebenen eines Gebäudes, Treppen können gestaltendes Beiwerk in einem Gebäude sein, Treppen werden als Not- oder Fluchttreppen vorgeschrieben.
Alle Bauteile einer Treppe können aus Stahl gestaltet werden: Holme und Wangen, Spindeln und Hängestangen, Stufen, Geländer und Handläufe. Für eine reizvolle Gestaltung ist es auch möglich, die vielfältigen Produktformen von Stahl, wie Winkel, Rundstäbe, Hohlprofile, ebene oder gemusterte Bleche, Drahtseile oder Rohre mit Natur-, Kunststein- oder Holz- Werkstoffen zu kombinieren. Beispiele aus dem In- und Ausland wurden den Anwendungsbereichen Innentreppen (Merkblatt 155) und Außentreppen (Merkblatt 255) entnommen. Sie zeigen die Vielfalt der Ausführungen, die Kreativität bei der Gestaltung der Details, der Konstruktionen und bei der Einbindung der Treppe als prägendes Bauteil in die Erschließungszone eines Gebäudes oder die Struktur einer Fassade. Die Anordnung der Treppe als Innentreppe oder Außentreppe stellt unterschiedliche  Anforderungen an die Baustoffe einer Treppe. Dies betrifft zum einen die Benutzbarkeit der Treppe und zum anderen die Witterungs- oder Korrosionsbeständigkeit der verschiedenen Bauteile einer Treppe.
Mit Rücksicht auf die Laufsicherheit im Winter sind bei „Außentreppen” Gitterroststufen, gelochte Bleche oder gemusterte Bleche (Riffel- oder Tränenbleche) vorzusehen. Dabei kann die Rutschsicherheit bei gelochten Blechen durch das Einfügen von Gummistopfen verbessert werden. Wenn jedoch eine regelmäßige Kontrolle und Erneuerung der Gummistopfen nicht gegeben ist, sollten gebördelte Lochränder vorgesehen werden.
Ein typischer Korrosionsschutz für Not- oder Fluchttreppen ist die Feuerverzinkung. Bei repräsentativen Treppen im Eingangsbereich eines Gebäudes wird nicht rostender Edelstahl bevorzugt. Für farbig gestaltete Bauteile empfiehlt sich neben dem allgemeinen Überzug durch Anstrich auch das Wirbelsintern, insbesondere bei  geschlossenen Profilen.

Entwurfsgrundlagen für Treppen
In den Durchführungsverordnungen zu den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer sind unterschiedliche Angaben über die Anforderungen an Treppen enthalten. In diesem Merkblatt kann auf diese Unterschiede nicht eingegangen werden, auf deren Darstellung und Begründung auch bei der Beratung der DIN 18 065, Gebäudetreppen, Hauptmaße, Ausgabe Juli 1984, verzichtet wurde. In DIN 18 065 werden die maßgeblichen Anforderungen an Treppen, nach Gebäudearten und Treppenarten getrennt, angegeben . Weiter hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ein »Merkblatt für Treppen«veröffentlicht.

Podesttiefe und Zwischenpodeste
Im »Merkblatt für Treppen« findet sich der Hinweis, daß Zwischenpodeste in ihrer Tiefe dem Schrittmaß zugeordnet werden sollten, das dem Steigungsverhältnis zu Grunde liegt. Dies ist eine die DIN 18 065 ergänzende Forderung, die bei schmalen Treppen über die Mindestforderungen der DIN 18 065 hinausgeht. Zwischenpodeste sollten nach höchstens 18 Stufen angeordnet werden.

Lichte Treppendurchgangshöhe
Die lichte Treppendurchgangshöhe muß mindestens 200 cm betragen.

Unterschneidung
Treppen ohne Setzstufen sowie Treppen mit Auftritten kleiner/gleich 26 cm sind um mindestens 3 cm zu unterschneiden. Bei fehlenden Setzstufen ist darauf zu achten, daß die Höhe des Untertritts ausreichend ist, damit man mit dem Schuh nicht hängenbleibt.

Wendelstufen
Wendelstufen müssen Auftrittstiefen von mindestens 10 cm, im Abstand von 15 cm von der inneren Begrenzung der nutzbaren Treppenlaufbreite, bzw. an der inneren Begrenzung der nutzbaren Treppenlaufbreite, haben. Bei der Planung von Spindel- oder engen Wendeltreppen mit Gegenverkehr ist zu bedenken, daß die in der Bauordnung geforderten Mindestauftrittstiefe auf der Innenseite der Stufen für herabsteigende Benutzer nicht zu erreichen ist. Für Hinaufsteigende reicht ein geringeres Maß, weil allein das Aufsetzen des Fußballens ein sicheres Steigen gewährleistet. Diese Betrachtung spricht bei »Rechtsverkehr« für linksgewendelte Treppen.

Treppenlauftiefe, Auftrittsbereich
In der Norm wird zwischen nutzbarer Treppenlaufbreite (zwischen den Handläufen oder Handlauf und Wand), Auftrittsbereich (kleiner / gleich 21 cm oder 2/10 der Treppenlaufbreite) und dessen Begrenzungslinien unterschieden. Krümmungsradien der inneren Begrenzungslinien sollen von der inneren Begrenzung der Treppenlaufbreite mindestens 40 cm Abstand haben.

Lauflinie
Die nach DIN 18065 für die Planung maßgebende Lauflinie (eingezeichnete Mittellinie eines Treppengrundrisses), sollte jedoch in Relation zum tatsächlichen Auftrittsbereich der Treppenbenutzer zu sehen sein.

Steigungsverhältnis
In DIN 18065 kann das Steigungsverhältnis mit Hilfe der Schrittmaßregeln geplant werden, in der s die Steigung, a die Auftrittstiefe2 bedeuten:
2s + a = 59 bis 65 cm wobei ein Wert von 65 cm, bezogen auf die Schrittlänge des Menschen, als günstigstes Maß für die Ermittlung des Steigungsverhältnisses gilt. Dabei ist zu bedenken, daß die Formel schon 1675 von Francois Blondel aufgestellt worden ist und damals eine Schrittlänge von 65 cm angenommen wurde. Jedoch ergaben Messungen von Dr.-Ing. F. Mielke (Arbeitsstelle für Treppenforschung) an westeuropäischen Studenten, daß die Schrittlänge sich in den letzten 200 Jahren deutlich geändert hat. Die Menschen heute sind größer, haben längere Beine und daduch eine weitere Schrittlänge.

Geländer
Geländer müssen mindestens 100 cm Höhe, senkrecht bezogen auf die Vorderkante einer Stufe, haben. Bei Absturzhöhen über 12 m ist dieses Maß auf 110 cm zu vergrößern.

Handläufe
Handläufe sollen nicht tiefer als 75 cm und dürfen nicht höher als 110 cm angebracht sein, lotrecht gemessen über Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf. Bei der Planung sollte aber auch die Größe von Kindern bedacht werden. In Kindergärten, Schulen und wohl auch Wohnhäusern wäre ein zweiter Handlauf für Kinder sinnvoll. Der lichte Abstand zum Geländer oder zur Wand soll mindestens 4 cm betragen, um den Handlauf gut umfassen zu können.

Wandabstand
Die lichten Abstände zwischen Stufenende und Geländer oder Wand sollen nicht größer als 6 cm sein, um das Herabfallen größerer Gegenstände zu verhindern.